Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LabelUp NLK GmbH
Stand: 01.11.2025

  1. Allgemeines – Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der LabelUp NLK GmbH, Brucknerstraße 3, 67454 Haßloch (im Folgenden „LabelUp“) und ihren Kunden.
    1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LabelUp stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    1.4 Die Angebote von LabelUp richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

    Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

    2.1 Die Angebote von LabelUp sind freibleibend und unverbindlich.
    2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von LabelUp oder mit Ausführung der Lieferung zustande.
    2.3 LabelUp erbringt ihre Leistungen als Händler und Einkaufsoptimierer. Die Auswahl der Lieferanten erfolgt nach deren jeweiliger Kernkompetenz.
    2.4 LabelUp ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritte (insbesondere spezialisierte Lieferanten) einzusetzen. Die Lieferung kann direkt vom Lieferanten an den Kunden erfolgen (Streckengeschäft).
    2.5 Technische Änderungen und Produktanpassungen bleiben vorbehalten, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen.

    Preise und Zahlungsbedingungen
    3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten.
    3.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
    3.3 Bei Zahlungsverzug ist LabelUp berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
    3.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    3.5 Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

    Lieferung, Lieferverzug und Gefahrübergang

    4.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.
    4.2 LabelUp ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
    4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
    4.4 Im Falle von Lieferverzögerungen, die durch Lieferanten oder Dritte verursacht werden, haftet LabelUp nur für eigenes Verschulden und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    4.5 Gerät LabelUp mit einer Lieferung in Verzug, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.
    4.6 Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausbleiben von Zulieferungen) verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, wird LabelUp von der Leistungspflicht frei.
    4.7 Bei der Lieferung kundenspezifischer Etiketten kann die gelieferte Menge um bis zu ± 10 % abweichen. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

    Eigentumsvorbehalt

    5.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LabelUp.
    5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und Dritte auf das Eigentum von LabelUp hinzuweisen.
    5.3 Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an LabelUp ab.

    Gewährleistung und Haftung

    6.1 LabelUp gewährleistet, dass die gelieferten Produkte die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
    6.2 Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. LabelUp ist im Rahmen ihrer Händlerrolle berechtigt, Gewährleistungsansprüche zunächst an den jeweiligen Lieferanten weiterzugeben (Durchgriffshaftung).
    6.3 Offensichtliche Mängel sind LabelUp innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
    6.4 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von LabelUp Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    6.5 Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnutzung oder vom Kunden verschuldete Änderungen entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    6.6 Für Beratungs- und Serviceleistungen haftet LabelUp nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    6.7 Die Prüfung der Eignung der Produkte für die geplante Anwendung liegt in der Verantwortung des Kunden.
    6.8 Etiketten und Thermotransferfolien sollten trocken, lichtgeschützt und bei Raumtemperatur (ca. 20 °C, 50 % rLF) gelagert werden. Unter diesen Bedingungen beträgt die Haltbarkeit erfahrungsgemäß 12 Monate.

    Haftungsbeschränkung

    7.1 LabelUp haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    7.2 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haftet LabelUp nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    7.3 Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ist die Haftung von LabelUp auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    7.4 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.
    7.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

    Dienstleistungen, Druckvorstufenleistungen und Layouts

    8.1 Soweit LabelUp für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Druckvorstufe, Layoutgestaltung, Datenaufbereitung oder sonstige grafische Arbeiten erbringt, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem Stundensatz von 115,00 € netto, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
    8.2 Die Erstellung, Überarbeitung und Freigabe von Layouts und Druckdaten erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde erhält vor Produktionsbeginn einen Korrekturabzug bzw. eine Druckfreigabe (PDF-Proof). Die Freigabe des Korrekturabzugs durch den Kunden ist verbindlich. Nach erfolgter Freigabe übernimmt LabelUp keine Haftung für etwaige Fehler (z. B. Rechtschreibung, Platzierung, Farben), die im freigegebenen Stand enthalten sind.
    8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gelieferten Druckdaten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Realisierbarkeit zu prüfen. Für Fehler, die auf fehlerhafte oder unvollständige Vorlagen oder Daten des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt LabelUp keine Haftung.
    8.4 Sofern LabelUp im Auftrag des Kunden Layouts oder Designs erstellt, verbleiben die Urheberrechte – soweit rechtlich zulässig – bis zur vollständigen Bezahlung bei LabelUp. Die Nutzung der Layouts, Designs und Druckdaten ist erst nach vollständiger Bezahlung gestattet.
    8.5 LabelUp ist berechtigt, die im Rahmen der Auftragsabwicklung erstellten Layouts und Druckdaten für Eigenwerbung zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
    8.6 LabelUp archiviert alle für den Kunden erstellten Layouts und Druckdaten für Folgeaufträge, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.

    Ausschluss des Umtauschs bei kundenspezifischen Produkten

    9.1 Kundenspezifische Produkte (z. B. Etiketten, individuell zugeschnittene Folien oder farbige Spezialfolien) sind vom Umtausch ausgeschlossen.

    Schutzrechte Dritter

    10.1 Für die Einhaltung etwaiger Schutzrechte (Urheberrechte, Patente, Warenzeichen) im Zusammenhang mit kundenspezifischen Anforderungen haftet der Kunde, sofern LabelUp die Produkte nicht selbst herstellt, sondern von Dritten bezieht.
    10.2 Werden durch die Ausführung des Auftrags Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Kunde LabelUp von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie daraus resultierenden Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) vollumfänglich frei.

    Geheimhaltung

    11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Vertragszweckes zu verwenden.

    Datenschutz

    12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von LabelUp.

    Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

    13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der LabelUp NLK GmbH.
    13.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Haßloch.
    13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Salvatorische Klausel

    14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
    14.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

    Schlussbestimmungen

    15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
    15.2 Die deutsche Sprachversion dieser AGB ist verbindlich.

Nach oben scrollen